In dem Urteil vom Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das vom Bundestag 2015 verabschiedete Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ als verfassungswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte für nichtig erklärt und aufgehoben. Seitdem obliegt es dem Gesetzgeber, eine verfassungskonforme Neuregelung auf den Weg zu bringen und die grundsätzlich zulässige, von Organisationen und Einzelpersonen praktizierte Suizidhilfe aus der rechtlichen Grauzone heraus zu holen. Um zentrale Streitfragen, um die es auch in dem Vortrag geht, wird in Politik und Öffentlichkeit noch gerungen. Wie lässt sich die Legalisierung der assistierten Selbsttötung vor Missbrauch schützen und verhindern, dass eine plötzliche Verzweiflungssituation in den Suizid führt? Und was kann die Palliativmedizin dazu beitragen, um die Angst von Sterbenden vor einem qualvollen Tod zu lindern?
Dr. med. Anna Schober ist Fachärztin für Radiologie. Über 20 Jahre hat sie an der Medizinischen Fakultät der Universität Münster gelehrt. 2004 gründete sie zusammen mit ihrem Ehemann die Schober-Stiftung für christliche Hospizarbeit (
www.schoberstiftung.de). Stiftungszweck ist die Förderung der ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativversorgung sowie die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Sterben als Teil des Lebens“.