Die Freizeitleitung bzw. der Träger haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände und auch nicht für die Folgen von selbständigen Unternehmungen, die nicht von der Freizeitleitung angesetzt sind.
Wir behalten uns vor, Personen die gegen die Richtlinien und Vorgaben der Freizeit verstoßen, gefährdendes Verhalten zeigen, mutwillige Sachbeschädigung begehen oder anderen körperliche oder seelische Gewalt antuen, auf eigene Kosten von der Freizeit aus zu schließen und nach Hause zu schicken.
Hiermit melden Sie die teilnehmende Person verbindlich zur Freizeit an.