DEINE STIMME ZÄHLT!
Das KJVG der Evangelischen Kirche im Rheinland in 2 Minuten erklärt.
🎤 Kurz gesagt:
Das Kinder- und Jugendvertretungsgesetz (KJVG) sorgt dafür, dass junge Menschen in der Kirche nicht nur mitmachen, sondern mitbestimmen
1. Worum geht’s?
Die Evangelische Kirche im Rheinland sagt:
✅ Junge Menschen haben eigene Ideen.
✅ Junge Menschen sollen Verantwortung übernehmen können.
✅ Junge Menschen sollen bei Entscheidungen mitreden.
Dafür können Kinder und Jugendliche eine
Kinder- und Jugendvertretung (KJV) gründen. (Kirchenrecht Online)
Beispiel:
Die Jugendgruppe möchte einen Gaming-Abend, ein Festival oder ein Klima-Projekt starten.
Früher:
👉 Erwachsene entscheiden.
Mit KJVG:
👉 Jugendliche planen und entscheiden mit.
2. Wer darf mitmachen?
👧 Kinder ab 6 Jahren dürfen abstimmen.
🧑 Jugendliche ab 13 Jahren können gewählt werden.
🙌 Mitmachen können alle, die bei Angeboten der Gemeinde dabei sind – auch wenn sie nicht Mitglied der Kirchengemeinde sind. (Kirchenrecht Online)
Beispiel:
Lena (11) besucht regelmäßig den Jugendtreff.
Sie darf bei Abstimmungen mitmachen.
Jonas (15) möchte sich engagieren.
Er kann sogar in die Leitung gewählt werden.
3. Was darf eine Kinder- und Jugendvertretung?
💬 Die Interessen junger Menschen vertreten
🎉 Eigene Projekte organisieren
💰 Über bestimmte Fördergelder mitentscheiden
🗣 Stellungnahmen abgeben
🏛 Junge Menschen für kirchliche Gremien vorschlagen
👥 Bei wichtigen Entscheidungen in der Jugendarbeit mitwirken. (Kirchenrecht Online)
Beispiel:
Die Gemeinde plant die Nutzung eines Jugendraums.
Die KJV sagt:
„Wir brauchen mehr Platz für Gruppenarbeit und Spiele.“
Diese Meinung muss gehört werden.
⭐ MERKSATZ:
„Nicht über uns ohne uns!“
Das ist die Grundidee des KJVG. Registriere dich hier, um mehr Informationen zu bekommen und den Prozess der Bildung einer KJV mitzugestalten.