Fr, 10.7.2026 - Mi, 31.3.2027 : KJVG: Bildung einer kreiskirchlichen Kinder- und Jugendvertretung
KJVG Kirchenkreis Aachen

DEINE STIMME ZÄHLT!

Das KJVG der Evangelischen Kirche im Rheinland in 2 Minuten erklärt.

🎤 Kurz gesagt:
Das Kinder- und Jugendvertretungsgesetz (KJVG) sorgt dafür, dass junge Menschen in der Kirche nicht nur mitmachen, sondern mitbestimmen 

1. Worum geht’s?

Die Evangelische Kirche im Rheinland sagt:

✅ Junge Menschen haben eigene Ideen.
✅ Junge Menschen sollen Verantwortung übernehmen können.
✅ Junge Menschen sollen bei Entscheidungen mitreden.

Dafür können Kinder und Jugendliche eine
Kinder- und Jugendvertretung (KJV) gründen. (Kirchenrecht Online)

Beispiel:

Die Jugendgruppe möchte einen Gaming-Abend, ein Festival oder ein Klima-Projekt starten.

Früher:
👉 Erwachsene entscheiden.

Mit KJVG:
👉 Jugendliche planen und entscheiden mit.

2. Wer darf mitmachen?

👧 Kinder ab 6 Jahren dürfen abstimmen.

🧑 Jugendliche ab 13 Jahren können gewählt werden.

🙌 Mitmachen können alle, die bei Angeboten der Gemeinde dabei sind – auch wenn sie nicht Mitglied der Kirchengemeinde sind. (Kirchenrecht Online)

Beispiel:

Lena (11) besucht regelmäßig den Jugendtreff.
Sie darf bei Abstimmungen mitmachen.

Jonas (15) möchte sich engagieren.
Er kann sogar in die Leitung gewählt werden.

3. Was darf eine Kinder- und Jugendvertretung?

💬 Die Interessen junger Menschen vertreten

🎉 Eigene Projekte organisieren

💰 Über bestimmte Fördergelder mitentscheiden

🗣 Stellungnahmen abgeben

🏛 Junge Menschen für kirchliche Gremien vorschlagen

👥 Bei wichtigen Entscheidungen in der Jugendarbeit mitwirken. (Kirchenrecht Online)

Beispiel:

Die Gemeinde plant die Nutzung eines Jugendraums.

Die KJV sagt:
„Wir brauchen mehr Platz für Gruppenarbeit und Spiele.“

Diese Meinung muss gehört werden.

⭐ MERKSATZ:

„Nicht über uns ohne uns!“

Das ist die Grundidee des KJVG. Registriere dich hier, um mehr Informationen zu bekommen und den Prozess der Bildung einer KJV mitzugestalten.

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