Hinweis zu Patinnen und Paten:
Es ist üblich, ein bis zwei Pat:innen zu benennen, die einer christlichen Kirche angehören. Wenn sie nicht evangelisch sind und/oder nicht auf dem Gebiet unserer Kirchengemeinde wohnen, benötigen sie eine Patenbescheinigung ihrer Heimatgemeinde.
Pat:innen, die keiner christlichen Kirche angehörten, gelten als “Taufzeugen” und können nicht ins Kirchbuch eingetragen werden. Sie werden im Gottesdienst aber wie die anderen Pat:innen behandelt und erhalten eine Taufzeugenurkunde.