Das Thema Suizid ist von hoher individueller und gesellschaftlicher Relevanz. Jedes Jahr nehmen sich mehr als 10.000 Menschen in Deutschland das Leben. Viele, nicht nur Gläubige, die sich mit dem Thema für sich persönlich oder auch im Blick auf Angehörige und Freunde beschäftigen, fragen sich, ob man sich das Leben nehmen darf. Oder ist das aus christlicher Sicht nicht erlaubt, weil Gott als Herr über Leben und Tod gilt? Ist es den Angehörigen nicht zuzumuten? Oder ist es sogar geboten in Zeiten, wo über den assistierten Suizid intensiv diskutiert und nachgedacht wird und wo die Gesellschaft vielleicht auch aus Kostengründen den Suizid als den Tod der Zukunft in den Blick nehmen wird? Erleichtert ein Mensch eventuell sogar die Situation in seinem persönlichen Umfeld, wenn er oder sie vor der Zeit aus dem Leben scheiden und Angehörige sie nicht mehr pflegen müssen? Gehört der Suizid also zum erlaubten, verbotenen oder sogar gebotenen Handlungsvollzug? Ist er Resultat von Krankheit oder ist er ein Akt der Freiheit? Und was ist von Institutionen zu halten, die Beihilfe zum Suizid anbieten und durchführen?
Solche und ähnliche Fragen sollen am Mittwoch, 24. Juni 2026, im Anschluss an ein Impulsreferat bedacht und diskutiert werden.
Kontakt:
Evangelische Kirchengemeinde Gummersbach
Pfarrer Prof. Dr. Knut Berner
knut.berner@ekgm.de
015568037492
(jth)